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Unsere Feuerwehr - Wussten Sie das schon?

In diesem Jahr feiert die Freiwillige Feuerwehr Donaueschingen ihr 150-jähriges Bestehen. Es wurde viel über die Geschichte und den großen Stadtbrand berichtet. Die Freiwillige Feuerwehr Grüningen – eine kleine Abteilung der Feuerwehr Donaueschingen möchte Ihnen unter dem Motto „Wussten Sie das schon?“ die Institution Feuerwehr einmal anders vorstellen:


Feuerwehr – Wie funktioniert das bei uns?

Im deutschsprachigen Raum besteht ein einzigartiges Feuerwehrsystem mit einer sehr hohen Sicherheitsqualität. Angestrebt wird, dass die Gemeindefeuerwehren innerhalb von zehn Minuten nach der Alarmierung Einsatzkräfte an der Einsatzstelle zur Verfügung haben. Dies lässt sich nur dann erreichen, wenn flächendeckend ehrenamtlich tätige Einsatzkräfte bereitstehen, die zu jeder Zeit alarmiert werden können und verpflichtet sind, in den Einsatz zu gehen.


Das Feuerwehrgesetz – Definition und Aufgabenverteilung

Der Gesetzgeber definiert die Feuerwehr wie folgt:

„Die Feuerwehr ist eine gemeinnützige, der Nächstenhilfe dienende Einrichtung der Gemeinde ...“. Auch ihre Hauptaufgabe ist genau definiert:

„Die Feuerwehr hat bei Schadenfeuer (Bränden) und öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse, Einstürze, Unglücksfälle und dergleichen verursacht sind, Hilfe zu leisten und den einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen. Im übrigen hat die Feuerwehr zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohenden Lagen technische Hilfe zu leisten.“

Die Finanzierung und Unterhalt der Feuerwehr ist auf Gemeinde, Landkreis und Bundesland aufgeteilt. So ist die Gemeinde per Gesetz dazu verpflichtet, eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr mit einem geordneten Lösch- und Rettungsdienst aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. Sie trägt die Kosten für Aus- und Fortbildung sowie die Einsätze. Zudem muss die Gemeinde die erforderlichen Feuerwehrgeräte, Feuerlöschanlagen, Feuermelde- und Alarmeinrichtungen beschaffen und unterhalten. Auch für die ständige Bereithaltung von Löschwasservorräten und Feuerlöschmitteln ist sie verantwortlich. Für die Ausbildung und Unterkunft der Feuerwehrangehörigen sowie für die Räume und Plätze zur Aufbewahrung der Feuerwehrgeräte und Ausrüstung hat sie ebenfalls zu sorgen.

Die Landkreise haben im wesentlichen ständig besetzte Einrichtungen zur Annahme von Meldungen und zur Alarmierung der Feuerwehren (Leiststelle) zu schaffen und zu betreiben.

Die Bundesländer haben eine Landesfeuerwehrschule (in Baden-Württemberg liegt diese in Bruchsal) zu errichten und zu unterhalten und dort Aus- und Fortbildungslehrgänge durchzuführen (zumeist Spezialausbildungen sowie Führungskräfteausbildung). Zudem unterstützen Sie die Gemeinden bei der Beschaffung von Ausrüstung und Feuerwehreinrichtungen durch Förderung der Normung und Forschung sowie Gewährung von Zuschüssen.


Berufsfeuerwehr oder Freiwillige Feuerwehr?

Für Gemeinden mit über 100.000 Einwohnern schreibt das Feuerwehrgesetz die Einrichtung einer Abteilung der Berufsfeuerwehr vor. Dies geschieht zumeist in Verbindung mit weiteren Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr. Allerdings kann das Innenministerium bis 150.000 Einwohner Ausnahmen erlauben (d. h. dass ggf. auch hier nur Freiwillige Feuerwehren zum Einsatz kommen und auf eine Berufsfeuerwehr verzichtet werden kann). Alle Städte mit mehr als 150.000 Einwohnern sind hingegen in jedem Fall dazu verpflichtet mind. eine Abteilung Berufsfeuerwehr zu unterhalten.

In den baden-württembergischen Gemeindefeuerwehren leisten rund 107.000 Feuerwehrangehörige in den freiwilligen Feuerwehren ehrenamtlich Einsatzdienst (darunter 3.147 Frauen). Sie dürften damit eine der größten Gruppen der im Lande ehrenamtlich tätigen Bürger darstellen.

Hauptamtlich sind zusätzlich 1.728 Feuerwehrangehörige tätig, und zwar in den Freiwilligen Feuerwehren größerer Gemeinden beziehungsweise in den acht Gemeindefeuerwehren in Baden-Württemberg, die eine Abteilung Berufsfeuerwehr haben.


Ehrenamt – was heißt das?

Ein Ehrenamt im ursprünglichen Sinne ist ein ehrenvolles und freiwilliges öffentliches Amt – nicht auf Entgelt ausgerichtet. Man leistet es für eine bestimmte Dauer regelmäßig im Rahmen von Vereinigungen, Initiativen oder Institutionen; kann in einigen Fällen dazu verpflichtet werden (z. B. Schöffe für einen Gerichtsprozeß). Ein Ehrenamt wird unter Umständen auch aberkannt. Für ehrenamtliche Tätigkeit fällt in manchen Fällen eine Aufwandsentschädigung an.


Was heißt das eigentlich: „Freiwillige Feuerwehr“?

Die Feuerwehr ist kein Verein, sondern vielmehr eine Institution d. h. Eine Einrichtung der Gemeinde. Freiwillig bedeutet, dass die Feuerwehrmänner Ihren Dienst ehrenamtlich verrichten. Es handelt sich also um Leute 'wie Du und ich' aus allen Gesellschafts- und Bildungsschichten. Da gibt es z. B. den Familienvater und Häuslebauer, den Betriebswirt und EDV-Fachmann, den selbstständigen Schreinermeister und Großvater, den Zimmermann und frisch gebackenen Vater, den Junggesellen der im Heizungsbau sein Geld verdient, den Berufskraftfahrer, den Elektriker . . . (Beispiele aus Grüningen)

Sie alle setzen ihre Freizeit für Übung, Ausbildung, Kameradschaftspflege und nicht zuletzt zum Einsatzdienst ein.


Was verbindet die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr auf der ganzen Welt?

Die Feuerwehrkameraden haben eines gemeinsam: Wenn sie über die Funkmeldeempfänger zu einem Einsatz gerufen werden, dann eilen sie ohne auch nur eine Sekunde zu zögern zum Einsatzort, um in Not geratenen Mitbürgern selbstlos zu helfen. Wo sie sich dabei gerade befinden spielt keine Rolle: Ob unter der Dusche, im nächtlichen Schlaf, am Arbeitsplatz, beim Gottesdienst, bei der Gartenarbeit, bei einer geselligen Runde im Gasthaus oder bei einem Familienausflug.

Die Kameradschaft spielt hier eine sehr große Rolle, denn man muss sich im Ernstfall zu 100% auf seine Kameraden verlassen können. Der Zusammenhalt ist wesentlich stärker als in allen anderen Vereinen. Zeigt man bei anderen Feuerwehren – egal wo auf der Welt - seinen Feuerwehrdienstausweis vor, so wird man stets herzlich aufgenommen und als Kamerad natürlich beim Vornamen angesprochen – das ist so üblich.


Was lernt man bei der Feuewehr?

Um allen Eventualitäten gewachsen sein zu können gibt es für die baden-württembergischen Feuerwehren eine einheitliche Ausbildung – das gilt auch für die Feuerwehr im Dorf (z. B. in Grüningen). Diese umfasst viele interessante Bereiche:

Erste Hilfe am Unfallort, Grundausbildung für Technik und Löschangriff, Funker, Maschinist, Atemschutzgeräteträger, Gruppenführer, Zugführer, Jugendfeuerwehrwart, u.v.m...

Auch hier kann man es weit bringen – es gab in Grüningen sogar schon einen ausgebildeten Brandmeister. Und damit die Kameraden all das nicht vergessen wird im Rhythmus von ca. 2-3 Wochen regelmäßig geübt und wiederholt (Theorie und Praxis). Die Atemschutzgeräteträger unterliegen aufgrund der nötigen Sicherheit einer besonderen Sorgfaltspflicht. Sie nehmen jährlich an einer Belastungsübung sowie realitätsnahen Übungen unter erschwerten Bedingungen teil (z. B. in einem Brandhaus oder Brandcontainer). Zudem werden Sie alle drei Jahre bei einer arbeitsmedizinischen Untersuchung auf Herz und Nieren geprüft (ab 50 sogar jährlich).


Was macht einen Feuerwehrmann aus?

So manches Risiko nehmen die Feuerwehrleute für sich selbst in Kauf. In der heutigen Zeit ist der Arbeitsplatz wichtiger denn je und dennoch lassen die Feuerwehrmänner auch hier alles stehen und liegen, wenn sie zum Einsatz gerufen werden.

Aber auch an der Einsatzstelle riskiert der Feuerwehrmann einiges. Sicherlich, es gibt eine einheitliche Ausbildung für die Feuerwehren – auch für die im Dorf. Über regelmäßige Lehrgänge sowie Übungen und technische Informationen werden die Feuerwehrmänner auf alle Eventualitäten vorbereitet und sind immer auf dem neuesten Stand. Vorsicht ist angesagt und die Führungskräfte achten immer darauf, dass kein unnützes Risiko eingegangen wird. Auch werden die gesetzlichen Vorschriften wie z. B. die UVV (Unfall-Verhütungs-Vorschriften) regelmäßig gelehrt und natürlich im Dienst beachtet. Dennoch gibt es viele Gefahren an der Einsatzstelle, die man nicht immer vorhersehen kann. Gelegentlich hört man, dass Feuerwehrmänner bei Einsätzen verletzt oder sogar getötet werden. Auch dieses Restrisiko nimmt ein jeder Feuerwehrhelfer für sich in Kauf – um der guten Sache willen. Und so lautet auch das Motto der Feuerwehr „Gott zur Ehr, dem Nächsten zur Wehr.“ (Natürlich ist jeder Feuerwehrangehörige über die Gemeinde gegen eventuelle Unfälle versichert.)

In den letzten 50 Jahren haben sich die Aufgaben der Feuerwehr stark verändert und auch die Gefahren sind andere geworden. Schon immer war die körperliche und geistige Fittness für den Feuerwehrmann von wichtiger Bedeutung. Aber auch die Psyche eines Feuerwehrmannes muss so einiges aushalten: Die Bilder, die man an der Einsatzstelle zu sehen bekommt sind nicht immer leicht zu verarbeiten. Für besonders schlimme Fälle gibt es speziell ausgebildete Notfallseelsorger, die den Helfern mit Rat und Tat zur Seite stehen.


Wer kann bei der Feuerwehr Dienst tun?

Bei der Feuerwehr können Männer und Frauen ab 18 Jahren Dienst tun, wenn sie körperlich fit und somit tauglich für die Aufgaben der Feuerwehr sind.

Gerade in der heutigen Zeit, in der man viel zu sehr mit sich selbst beschäftigt ist, ist es um so schwerer noch Mitbürger zu finden, die sich der guten Sache willen zum Dienst bereit erklären. Aber der Fortbestand der kleinen Feuerwehrabteilungen ist nicht nur ein wichtiger Beitrag zur Sicherheit der Bevölkerung. Nein – die Feuerwehr ist integraler Bestandteil der Gesellschaft und aus dem Ortsgeschehen nicht wegzudenken. Sicher werden uns alle Feuerwehrleute beipflichten wenn wir sagen, dass jedes neue Mitglied ein Gewinn für unsere Gesellschaft ist.

Wer also Lust hat, neben Ausbildung und Technik auch echte Kameradschaft zu erleben und dabei noch etwas für seine Mitmenschen zu tun, der möge sich bitte mit Abteilungskommandant Hartmut Doser in Verbindung setzen: Tel. 0771/7766 oder den persönlichen Kontakt suchen (Adresse: Nachthof 6, 78166 DS-Grüningen). Die Grüninger Feuerwehrkameraden freuen sich über jede Frau und jeden Mann, der zum Dienst am Nächsten bereit ist.


Und wann ist Schluß mit dem Dienst?

Bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres kann man aktiv am Feuerwehrdienst teilnehmen. Danach verbietet leider das Gesetz eine weitere Beteiligung am aktiven Dienst. Aber bei der Feuerwehr wird niemand „aufs Altenteil“ abgeschoben. Es gibt in Grüningen (und nicht nur dort) eine eigens gegründete Altersmannschaft, die sich nicht nur an gesellschaftlichen Veranstaltungen und der Kameradschaftspflege bei gemeinsamen Zusammenkünften widmet, sondern sogar Schauübungen mit der historischen Feuerwehrspritze in historischen Uniformen durchführt. Zudem sind unsere Alterskameraden immer zur Stelle, wenn sie bei Aktivitäten der Grüninger Feuerwehr gebraucht werden. In so manchem Gespräch können auch die jungen Kameraden von den Lebenserfahrungen der „Alten“ profitieren. Was wäre die Abteilung Grüningen ohne ihre Altersmannschaft?


Was macht eigentlich die Jugendfeuerwehr?

In vielen Feuerwehren ist die Jugendabteilung ein wichtiger Bestandteil, der das Fortbestehen der Abteilung sichert – so auch in Grüningen. Jungen und Mädchen können hier ab 10 Jahren viel lernen: Erste Hilfe, Feuerwehrtechnik, Kameradschaft, aber auch Sport, Spiel und Spaß gehören dazu. So gibt es z. B. neben einem jährlichen Zeltlager (3 Tage) auch Feuerwehrwettkämpfe, Unternehmungen mit anderen Jugendfeuerwehren, Teilnahme an örtlichen Veranstaltungen, Ausflüge und vieles mehr. Ansprechpartner für interessierte Jugendliche sind unsere Jugendbetreuer Michael Zeller (Tel. 0771/14399), Bernhard Hettich und Domenik Doser.